China bewilligt Steuerbefreiung auf Importe von Pflanzensamen und Tieren
05. Mai – Die allgemeine Zollbehörde und die Staatliche Steuerbehörde haben vor kurzem Steuerbefreiungen auf Importe von Pflanzensamen und Tieren beiwilligt.
Die Finanzsteuer [2010] Nr. 9, die am 11. März veröffentlich wurde, führt aus, dass die folgenden Importe von der Umsatzsteuer befreit sind: Pflanzensamen, Nutztiere und wilde Pflanzen und Tiere.
Forschungsinstitute, Zoos, und professionelle Tier- und Pflanzenschutzeinheiten und andere Forschungszentren mit Bezug auf Agrarwirtschaft und Försterei, können von dieser Steuerbefreiung profitieren. Dazu sollten sie die Einfuhrpläne für nächstes Jahr zusammen mit den Steuerbefreiungsberichten von diesem Jahr an das Finanzministerium und die Staatliche Steuerbehörde vor dem 1. Dezember geben.
Organisationen die Blumen- und Pflanzensamen in die Yunnan Provinz einführen, müssen die lokalen Bestimmungen dort befolgen.
Nach der steuerbefreiten Einfuhr der Samen, der Nutztiere und der wilden Pflanzen und Tiere, sind diese den inländischen Steuerbestimmungen untergeordnet.
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