China ändert Unternehmensbesteuerung für internationale Telekommunikation
05. Juli – Die chinesische Steuerbehörde veröffentlichte eine Mitteilung betreffend der Erhebung von Gewerbesteuern für internationale Telekommunikationsunternehmen.
Guoshuihan (2010) Nr. 300, veröffentlicht am 28. Juni, sieht vor, dass keine gewerblichen Steuern auf Einnahmen erhoben werden, die von Unternehmensbereichen oder Individuen erwirtschaftet werden, die Immobilien im Telekommunikationsnetzwerk (darunter Außenstromkreise, Unterwasserkabel, Satelliten-Transponder, etc.) vermieten. Diese liegen nicht im Geltungsbereich der gewerblichen Steuer.
Weiterhin gehören ausländische Unternehmen oder Individuen, die internationale Kommunikationsdienstleistungen anbieten (darunter internationale Telefondienstleistungen, internationale Roaming-Dienstleistungen, Mobiltelefone, Internetdienste für Mobiltelefone, internationale SMS-Dienste und internationale MMS Interoperabilitätsdienste) nicht zum Geltungsbereich der gewerblichen Steuer und werden somit, nach der “Bekanntmachung über Steuerausnahmen betreffend geschäftlicher Transaktionen von persönlichen Finanzprodukten” (Caishui [2009] Nr. 111 ) ebenfalls nicht gewerblich besteuert.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.
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