Warum man seinen Angestellten in China einen Bonus zahlen sollte (Teil 1)
Einer Studie von China Youth zufolge hat die jährliche Bonuszahlung bei 36,2 % der Angestellten großen Einfluss auf die Entscheidung, ob diese ihren Arbeitsplatz im darauf folgenden Jahr wechseln werden oder nicht. Bei der Festsetzung von Bonuszahlungen ist es von besonderer Bedeutung, die Berechnung der Einkommenssteuersätze der Mitarbeiter zu berücksichtigen, da dies deren Nettolöhne signifikant mindert kann. In diesem zweiteiligen Artikel stellen wir im Detail dar, wie Arbeitgeber die Steuerlast ihrer Angestellten durch Ausbalancierung von Boni und Gehalt senken und so vielversprechende Talente an sich zu binden zu können.
Dem “State Administration of Taxation’s Announcement No. 9, 2005 (Guo Shui Fa [2005] No.9)” zufolge soll die Besteuerung von Jahresboni wie folgt berechnet werden:
Schritt 1 – Ermitteln des Einkommenssteuersatzes und der Freibeträge
Der Arbeitgeber sollte zuerst den Pauschalbetrag des jährlichen Bonus durch 12 dividieren um den entsprechenden Steuersatz und den Freibetrag zu bestimmen. Die Steuersätze und Freibeträge der verschiedenen Einkommenssteuerklassen können der Tabelle entnommen werden.
Erhält zum Beispiel Angestellter “A” einen jährlichen Bonus in Höhe von 120.000 RMB, dann beträgt der korrespondierende Steuersatz der Tabelle zufolge 25 % (120.000/12 = 10.000) und der Freibetrag 1.005 RMB.
Erhält Angestellter “B” einen jährlichen Bonus in Höhe von 13.000 RMB und ein monatliches Gehalt von 4000 RMB, während sein Freibetrag 5000 RMB beträgt, dann wird sein monatlich zu besteuerndes Einkommen wie folgt ermittelt:
[13,000 – (5000-4000)]/12 = 12,000/12 = 1,000.
Gemäß der Tabelle beträgt sein Steuersatz 3 % und sein Freibetrag 0. Für den Fall, dass das monatliche Einkommen des Angestellten geringer ist als der gesetzlich vorgegebene abzugsfähige Ausgabenbetrag, werden der Steuersatz und der Freibetrag anhand folgender Formel berechnet: [jährlicher Bonus – (steuerlich abzugsfähiger Ausgabenbetrag – monatliches Gehalt)]/12. Der steuerlich abzugsfähige Ausgabenbetrag wird regional festgelegt und basiert auf den Sozialversicherungsstandards.
Schritt 2 – Bestimmen der korrekten Formel
Es existieren zwei grundlegende Formeln zur Kalkulation der Einkommensteuer auf jährliche Bonuszahlungen. Die erste gilt, wenn das monatliche Einkommen des Angestellten höher ist als der steuerlich abzugsfähige Ausgabenbetrag, der im Steuerrecht festgesetzt ist, oder gleich diesem. In diesem Fall lautet die Formel:
Einkommensteuer auf den jährlichen Bonus = jährlicher Bonus x vorgeschriebener Einkommenssteuersatz – korrespondierender Freibetrag
Ein Beispiel hierfür ist Angestellter “A”, dessen jährlicher Bonus 120.000 RMB beträgt (wie zuvor ermittelt beträgt sein Steuersatz 25 % und sein Freibetrag 1.005). Die zu zahlende Einkommenssteuer ergibt sich aus:
Individuelle Einkommensteuer auf den jährlichen Bonus = 120.000 RMB x 25 % – 1.005 RMB = 28.995 RMB
Der zweite Fall gilt für Angestellte, deren monatliches Einkommen geringer ist als der im Steuergesetz festgelegte steuerlich abzugsfähige Ausgabenbetrag. Die Formel lautet:
Einkommensteuer auf den jährlichen Bonus = [jährlicher Bonus – (steuerlich abzugsfähiger Ausgabenbetrag – monatliches Einkommen)] x vorgeschriebener Einkommenssteuersatz – korrespondierender Freibetrag.
Für den Angestellten “B” mit einem jährlichen Bonus von 13.000 RMB (3 % Einkommenssteuer und Freibetrag 0) gilt damit folgende Einkommensteuerkalkulation:
Einkommensteuer auf den jährlichen Bonus = [13.000 RMB – (5.000 RMB – 4.000 RMB)] x 3 % – 0 RMB = 360 RMB
Bemerkenswerterweise ist der jährliche Bonus in diesem Beispiel der Betrag vor dem Abzug von Steuern. Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Einkommenssteuer auf den Bonus zahlt, dann wird dieser Betrag in Übereinstimmung mit dem „State Administration of Taxation’s Announcement No. 28 issued, 2011 (SAT Announcement [2011] No. 28)“ als Teil des zu besteuernden Bonus angesehen, was die Berechnung der Einkommenssteuerlast weiter kompliziert.
Sino HR Conference – 4. Deutsch-Chinesische Personalkonferenz
Am 14. April 2015 findet in Frankfurt am Main die SINO HR CONFERENCE statt.
Die Sino HR Conference bietet Geschäftsführung, Personalleitung und Personalverantwortlichen eine Informations-Plattform zu wichtigen Themen des Personalmanagements im deutsch-chinesischen Kontext. Mit den Schwerpunktthemen „Compliance“ und „Efficiency“ widmet sich die Deutsch-Chinesische Personalkonferenz auch im 4. Jahr hochrelevanten Themen.
In Frankfurt am Main treffen die Teilnehmer im Rahmen der Konferenz auf versierte Referenten aus China und der EU, die über aktuellen Themen sprechen und Ihre Erfahrungen berichten.
Das Konferenzprogramm können Sie aus der Agenda 2015 entnehmen.
Einführung in die Geschäftstätigkeit in China Diese Publikation soll in die wichtigsten Aspekte der Investitionstätigkeit einführen, basierend auf der Expertise von Dezan Shira & Associates. Unter anderem werden die Gründung und Führung eines Unternehmens unter die Lupe genommen, und die wichtigsten Steuern in China durchleuchtet. Ferner wird erläutert, wie ein Unternehmen Mitarbeiter in China einstellen kann und die wichtigsten Verpflichtungen diesen gegenüber erklärt. Personalverwaltung in Asien Diese Ausgabe von Asia Briefing hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen, sich im Dickicht der erforderlichen Informationen für die Gestaltung eines Arbeitsvertrags in den Ländern Indien, China und Vietnam zurechtzufinden. Wir gehen auf die Sozialversicherungssysteme und deren einzelne Leistungen ein, damit Sie sowohl Ihre Rechte und Pflichten, als auch die Ihrer Angestellten kennen. |
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