Ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (CPAs) benötigen zur Durchführung temporärer Wirtschaftsprüfung Lizenz von Chinas Finanzministerium (MoF)
19. April – Ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (CPAs), welche von ausländischen Auftraggebern mit der Durchführung einer temporären Wirtschaftsprüfung auf dem chinesischen Festland beauftragt wurden, müssen sich um eine Zulassung für derartige Tätigkeiten bei der Finanzabteilung der jeweiligen Provinz bemühen.
„Die vorläufigen Bestimmungen für ausländische CPAs, die temporäre Wirtschaftsprüfungen oder damit verbundene Tätigkeiten auf dem chinesischen Festland durchführen“, die vom Finanzministerium formuliert wurden und alle CPAs betreffen, die in Hong Kong, Macao, Taiwan und im Ausland gemeldet sind und gegründet wurden.
Artikel Drei dieser Bestimmungen schreibt vor, dass ausländische CPAs, die temporäre Wirtschaftsprüfungen oder damit verbundene Tätigkeiten auf dem chinesischen Festland durchführen, eine schriftliche Bewerbung bei der Finanzabteilung der jeweiligen Provinz einreichen müssen, in der sich das Unternehmen befindet, das geprüft werden soll.
Eine ausländische CPA muß für eine Bewerbung die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Ein Bewerbungsformular für die Durchführung temporärer Wirtschaftsprüfungsaktivitäten innerhalb des chinesischen Festlandes
- Kopien des Unternehmensgründungszertifikats und der Gewerbeerlaubnis
- Ein Formular mit Informationen über den ausländischen Auftraggeber des Unternehmens und die damit verbundenen einheimischen Institutionen
- Ein Formular mit Informationen über die vorgeschlagenen CPAs und anderen verbundenen ausländischen Mitarbeitern
- Kopien der Zertifikate zu den Verfahrensweisen der CPA und andere Dokumente, due die legale Identität der verbundenen ausländischen Mitarbeitern ausweisen
- Eine Kopie der Bevollmächtigung des ausländischen Auftraggebers
- Eine Kopie der formellen Bestätigung der verbundenen einheimischen Institutionen, welche aussagt, dass diese temporäre Wirtschaftsprüfungaktivitäten akzeptieren, die durch die ausländische CPA durchgeführt werden
Während eine Zusammenarbeit zwischen ausländischen und einheimischen CPAs generell erwünscht wird, heben die neuen Bestimmungen hervor, dass einheimische CPAs nicht mit denjenigen CPAs aus dem Ausland zusammenarbeiten sollen, deren Bewerbung für eine Lizenz zur Durchführung temporärer Wirtschaftsprüfungsaktivitäten auf dem chinesischen Festland nicht erfolgreich war oder deren Lizenz aufgehoben wurde.
Normalerweise werden von den chinesischen Finanzbehörden 20 und nicht mehr als 30 Arbeitstage benötigt, um festzulegen ob eine Bewerbung angenommen wird oder nicht. Die temporär erteilte Lizenz zum Ausführen der Geschäftstätigkeiten, die für in Hong Kong oder Macao ansässige CPAs herausgegeben wird ist für fünf Jahre gültig. Die selbe Lizenz gilt bei taiwanischen CPAs für ein Jahr und bei ausländischen für ein halbes Jahr.
Die neuen Bestimmungen traten am 21. März diesen Jahres in Kraft.
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