Ankündigung zur Körperschaftsteuer für Unternehmen mit geringen Gewinnen

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17. Mai – Die Staatliche Steuerbehörde veröffentlichte ein Rundschreiben am 14. Mai zu Zahlung von Körperschaftsteuer von Unternehmen mit geringen Gewinnen.

Guoshuihan [2010] Nr. 185 führt aus, dass Unternehmen, deren zu versteuernder Vorjahresgewinn unter RMB 30.000 (ca. EUR 3,550) liegt und die Standards für Anlagenvermögen sowie Angestelltenanforderungen für kleine Unternehmen mit geringem Gewinn einhalten, von einer Steuerbefreiung von 15 Prozent des Bruttogewinns profitieren können. Diese kann bei der Beantragung der Unternehmensvorsteuer (Guoshuihan [2008] Nr. 44) eingefordert werden.

Die Zahl der Angestellten und die Standards für das Gesamtanlagevermögen für berechtigte Unternehmen mit geringen Gewinnen sind im Guoshuihan [2008] Nr. 251 zu finden. Bei der Beantragung für Körperschaftsteuerbefreiung in 2010, sind berechtigte Unternehmen darüber hinaus verpflichtet den Steuerbehörden die nötigen Dokumente die Steuerzahlungen aus dem Vorjahr nachweisen zur Verfügung zu stellen. Die Steuerbehörden werden die Berechtigungen entsprechend bestätigen. Kandidaten die den angegeben Standards nicht länger entsprechen, werden die Steuerbefreiungen zur nächsten jährlichen Überprüfung zurückzahlen müssen.


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