Erläuterung zu Chinas Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Op-Ed Kommentar: Chris Devonshire-Ellis
Für die Planung einer Auslandsinvestition sind Kenntnis über die chinesischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein lebenswichtiger Bestandteil.
China hat eine Sonderstellung bezüglich der Abwicklung von DBAs mit anderen Nationen – China besitzt bereits 99 solcher Abkommen, von denen viele erst kürzlich unterzeichnet wurden. Die USA verfügt vergleichsweise über 67 abgeschlossenen Abkommen (China mit eingeschlossen), von denen jedoch viele bereits veraltet und vor dem heutigen Internetzeitalter verfasst worden sind. Hieraus resultiert eine starke Vernachlässigung der IT- und Kommunikationsbereiche durch die amerikanischen Abkommen. Die chinesischen DBAs zeigen sich hier wesentlich fortgeschrittener und zeitgemäßer. Chinas Führung ist im Gegensatz zu seinem amerikanischen Pendant wesentlich bereitwilliger, das Land aus steuerlicher Sicht attraktiver für die IT-, Software- und Kommunikationsindustrien zu gestalten – kurios wo doch die USA ein großer Innovator in exakt diesen Bereichen ist.
DBAs sind für Unternehmen von großem Nutzen, da in diesen bilateralen Abkommen die Behandlung vieler Steuerformen festlegen wird – einschließlich Körperschaftsteuer, persönlicher Einkommensteuer, Quellensteuer und Dividendensteuer. Dies betrifft nicht nur Unternehmen, die in beiden Ländern eine Präsenz ausüben, sondern auch jene Handelsunternehmen, die über keine beständige Präsenz verfügen, aber dennoch Dienstleistungen, an in China ortsansässige Gesellschaften anbietet. Diese Dienstleistungen sind in der Regel steuerpflichtig (Quellensteuer) – der effektive Einsatz der maßgeblichen DBA vermag diese Bürde jedoch zu halbieren.
Allerdings sind im Falle der chinesischen Freihandelsabkommen, die Rechts- und Steuerberatungsprofessionen effektiv voneinander getrennt. Dies hat zur Folge, dass die meisten Rechtsanwaltskanzleien nur über einen geringen Wissensanteil bezüglich der DBAs verfügen und diese somit bei der Planung von ausländischen Investitionen konsequent ignorieren. Dies ist problematisch, da die Identifizierung sowie die Möglichkeit zur Nutzung der geltenden DBAs in der Regel durch Unternehmenssatzungen getragen werden und auch im Vorfeld mit den zuständigen Steuerbeamten in China verhandelt werden sollten. Geschieht dies nicht, so kann es zu einer unnötig höheren Steuerbelastung führen.
Dieser Problematik kann vorgebeugt werden – jedoch nur mit der Unterstützung von Unternehmen, welche Erfahrung mit den chinesischen Steuer- und Rechtsregularien besitzen. Besonders in der Startphase müssen sich Ausländische Investoren, bedingt durch die verworren Steuergesetzgebungsverfahren in China, oft mit einer Vielzahl von Schwierigkeiten auseinanderzusetzen. Es ist somit unerlässlich verschärft auf Details zu achten, um die auf bilaterale Ebene ausgehandelten, lukrativen Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Klassische DBA Vorteile
Von der Aussage abgesehen, dass Einzelpersonen oder Körperschaften nicht der „Doppelbesteuerung” unterliegen – im Ausland sowie auch im Heimatstaat besteuert zu sein – so schließen die Mehrzahl aller DBAs sogenannte „tax sweeteners” mit ein. Diese eröffnen einem umsichtigen, internationalen Unternehmen die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Begünstigungen.
Die folgenden Abzüge sind mit eingeschlossen:
Dividendensteuer
China besteuert die Gewinnrückführung ins Ausland mit einer 10-prozentigen Dividendensteuer und erhebt zusätzlich eine 25-prozentige Einkommensteuer. Viele der Doppelbesteuerungsabkommen sehen eine Klausel für eine um 50% verringerte Dividendensteuer vor.
Quellensteuer
Die Quellensteuer wird für eine Reihe von Dienstleistungsgebühren erhoben, von einem Unternehmen in Rechnung gestellt, ortsansässig im eigenem Heimatland, zu einem sich in China befindlichen Unternehmen (dies kann sowohl ein Auftraggeber wie auch eine Niederlassung sein). Da die Ertragsteuer nicht bei einem Unternehmen erhoben werden kann, das nicht in China ortsansässig ist, übernimmt die Quellensteuer diese Funktion. Der Betrag der Quellensteuer variiert dabei abhängig von der erbrachten Dienstleistung.
Interessierte Unternehmen sollten daher mit ihren Beratern prüfen, wie hoch der Satz für eine Dienstleistung ist. Regulär wird von einem geschätzten Wert von 10-20% des vollständigen Rechnungsbetrages ausgegangen. Die Doppelbesteuerungsabkommen aber können diesen Betrag in den meisten Fällen halbieren. Die vom Mutterunternehmen geförderten Lizenzgebühren bei der eigenen Niederlassung, können zu einem geringeren Satz zurückgeführt werden, als die in China erhobene 10-prozentige Quellensteuer.
Während chinesische FIEs (foreign invested entities) eine Vielzahl an Dienstleistungsverträgen mit ausländischen Unternehmen abschließen, den eigenen Hauptsitz eingeschlossen, so sind einige Abkommen mit Argwohn zu begegnen. Sie können als „constructed channels” für den Transfer von Geldmitteln zwischen dem Hauptsitz und der Niederlassung angesehen werden. Besonders wichtig ist es seine Absicht zur Beanspruchung des DBA gegenüber dem örtlichen Steueramt in China zu bekunden, zusammen mit Kopien des DBA (auf Chinesisch), der Unternehmenssatzung und der Gewerbebescheinigung.
Damit ein Unternehmen die Steuerminderung für sich beanspruchen kann, ist die Genehmigung durch chinesische Steuerbeamte zwingend notwendig. Da diese eine Erklärung an ihre Vorgesetzten abgeben müssen, ist eine sorgfältige Vorbereitung zur Inanspruchnahme des DBA notwendig. Es ist also ratsam, die Hilfe einer professionellen und qualifizierten Beratungsfirma in China zu beanspruchen. Die erhaltenen Steuerersparnisse überwiegen für gewöhnlich die Gebührenlast von erbrachten Dienstleistungen.
Transferpreise
Es ist zu erwähnen, dass unter dem Banner der Quellensteuer, Dienstleistungen und geistiges Eigentum zu Komplikationen führen. Daher wurde eine Abhilfe durch die Einführung von zusätzlichen Richtlinien geschaffen, die eine faire und angemessene Nutzung gewährleisten. Diese Regeln sind Bestandteil des chinesischen Transferpreisgesetzes. Unsere Buch „Transfer Pricing in China” greift diese Thematik auf .
Wo finde ich Chinas Doppelbesteuerungsabkommen?
In der Business Resource Library von Dezan Shira finden Sie eine umfangreiche Auswahl an Informationen, die sich diesem Thema widmen und darüber hinaus Kopien zu Chinas Doppelbesteuerungsabkommen (kostenfreier Zugang). Alternativ können Sie bei Anfragen zu Verankerung der chinesischen DBAs in Ihre Unternehmensstruktur, Kontakt mit unseren Spezialisten unter germandesk@dezshira.com aufnehmen.
Die Vorteile der chinesischen DBAs nutzen
Die konkreten Schritte um die DBA Vorteile zu beanspruchen, sind wie folgt:
- Überprüfen, ob die zutreffenden Dienstleistungen von den spezifischen DTAs gedeckt werden;
- Überprüfen, ob die DBAs andere Begünstigungen bezüglich der Quellen- oder Dividendensteuerverminderung einschließen;
- Wenn möglich dann schließen Sie nach dem Abkommen gewährten Begünstigungen in Ihren vorläufigen Unternehmensplan und Unternehmenssatzung mit ein;
- Überprüfen Sie alle chinesischen Anmeldeverfahren die zusätzlichen Anmeldungen und Beratungen bedürfen und bekunden Sie Ihr Vorhaben sich auf den Vertragsstatus zu berufen. Dies ist ein spezifischer Anmeldeprozess in China.
- Falls Sie diesen Prozess noch nicht vervollständigt haben oder unsicher sind, dann suchen Sie professionelle Hilfe auf um die Situation zu klären.Selbst bei schon gezahlten Gebühren werden sich aufgrund der Steuerersparnisse nach nur einem Jahr diese Ausgaben wieder deckt haben;
- Wenn vollständig, dann ist Ihr Unternehmen DBA-berechtigt und erspart sich die Belastung durch die sonst anfallenden Steuern.
Chris Devonshire-Ellis – Gründungsmitglied von Dezan Shira & Associates – spezialisiert auf ausländische Direktinvestitionen nach Asien. Dienstleistungen sind Unternehmensregistrierungen und -strukturierungen, Unternehmens- und Steuerberatung, Buchhaltung, Bilanzprüfungen, Gehaltsabrechnung und weitere Dienstleistungen für internationale Firmen, die sich in Asien niederlassen und ihren Geschäftsbetrieb hier aufnehmen möchten. Seit der Gründung im Jahre 1992 konnte unser Unternehmen stetig wachsen und gehört mittlerweile zu den Beratungsunternehmen mit dem vielfältigsten Angebot an Dienstleistungen. Wir unterhalten außerdem zahlreiche Niederlassungen in China, Hongkong, Indien, Singapur und Vietnam. Zudem haben wir Repräsentanzen in Deutschland, den Vereinigten Staaten und Italien.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Für weitere Information oder mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, bitte senden Sie eine Email an germandesk@dezshira.com, besuchen Sie uns auf www.dezshira.com wo sie unsere Unternehmensbroschüre kostenlos herunterladen können.
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Weiterführende Lektüre:
Eine Einführung in Asiens Steuerabkommen
Während der Welthandel weiter wächst, wird die Aufhebung von Handelsschranken, Tarifen und Zöllen immer wichtiger. In dieser Ausgabe des Asia Briefing Magazins schauen wir genauer auf die regionalen Aspekte dieses Themas und die vielen verschiedenen Arten von Handels- und Steuerabkommen, die zwischen den Nationen Asiens bestehen. Einen besonderen Fokus legen wir hierbei auf bilaterale Investmentabkommen (BIT), Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie Freihandelsabkommen (FHA).
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