Import-Export Steuern und Zölle in China (Folge 1/2)
9. Juni – Chinas Wohlstand im Inland und verfügbares Einkommen steigt und somit auch
die Möglichkeiten für internationale Unternehmen an China zu verkaufen. Was vor 20 Jahren ein relativ armes Land im Besitz von jungen und eifrigen Arbeitskräften, jedoch ohne Kaufkraft war, ist heute zur weltweit größten Handelsnation gewachsen.
China ist dabei weltweit ein dynamischer und vitaler Markt für internationale Geschäfte zu werden, und hier erstatten wir Bericht. Für Unternehmen, die für ein Handel mit China eine permanenten Inlandssitz benötigen, haben wir in zwei aufeinander folgenden Artikeln eine Prüfung für die Gründung eines Handelsunternehmen in China beigelegt – welches ermöglicht eigene Import- und Exportlizenzen als ausländisches Unternehmen zu besitzen.
Nach China zu importieren und von China zu exportieren beinhaltet allgemein drei Steuerformen:
- Mehrwertsteuer (Value-added tax – VAT);
- Verbrauchsteuer Consumption tax – CT) und
- Zollabgaben (Customs duty – CD)
Mehrwertsteuer für importierte Güter
Importierte Güter in China unterliegen ebenso der Mehrwertsteuer und den geltenden Steuersätzen wie diejenigen Güter, die auf dem einheimischen Markt verkauft werden. (z.B. 17% und 13% für manche Güter). Die Mehrwertsteuer ist am Tag der Verzollung fällig.
Die Vorsteuer, die auf importierten Gütern belegt ist, kann von der Ausgangsmehrwertsteuer abgezogen werden, wenn die importierten Waren auf dem einheimischen Markt verkauft werden.
Verbrauchsteuer für importierte Güter
Steuerpflichtige Gegenstände schließen Luxusprodukte ein, wie hochpreisige Uhren; nicht erneuerbare Petroleumprodukte, wie Dieselöl und Produkte mit hohem Energieverbrauch, wie Personenkraftwagen und Motorräder. Die Importverbrauchsteuer wird entweder auf den Wert oder auf Stückzahlbasis erhoben, mit Steuersätzen und -mengen, die höchst unterschiedlich sind. Verbrauchsteuern sollten innerhalb von 15 Tagen gezahlt werden, nach dem der Zoll die Rechnung für die Importverbrauchsteuer ausgestellt hat.
Zölle
Zölle umfassen Import- und Exportzölle, mit insgesamt 8,238 besteuerten Positionen, entsprechend Chinas Zolltarif Ausführungsplan („2013 Tariff Plan“). Die Zölle werden entweder auf den Wert oder auf Stückzahlbasis erhoben.
Importzölle
Zollsätze auf importierten Waren bestehen aus:
- Meistbegünstigungssätze;
- Vertragszollsätze;
- Vorzugszollsätze;
- Allgemeine Zollsätze;
- Zollkontigentsätze; und
- Temporäre Zollsätze.
Meistbegünstigungssätze
Meistbegünstigungssätze sind am häufigsten übernommene Zollsätze. Sie sind viel niedriger als die Allgemeinen Zollsätze, die für nicht-begünstigste Länder gelten. Meistbegünstigungssätze gelten für folgende Güter:
- Güter, die von Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation (WHO) nach China importiert werden;
- Güter, die ursprünglich von Ländern oder Gebieten stammen, die ein bilaterales Handelsabkommen einschließlich der Meistbegünstigungsklausel mit China haben; und
- Güter, die ursprünglich aus China stammen
Vertragszollsätze
Vertragzollsätze werden auf importierte Waren angewendet, die ursprünglich aus Ländern und Gebieten stammen, die regionalen Handelsabkommen beigetreten sind, einschließlich der Präferenzregelungen von Zöllen mit China. Der Tarifplan 2013 beinhaltet:
- Die Vertragszollsätze des Asien-Pazifik-Handelsabkommen. werden auf 1,875 importierte Waren, die ursprünglich aus Südkorea, Indien, Sri Lanka, Bangladesch und Laos stammen, anwendet.
- Bestimmte Waren, die aus den Mitgliederländern von ASEAN, Chile, Pakistan, Neuseeland, Singapur, Peru und Costa Rica stammen, unterliegen den Vertragszollsätzen, die entsprechend in den Freihandelsabkommen festgehalten sind.
- Einige Importe aus Hongkong, Macau und Taiwan genießen freie Zollpolitik.
Vorzugszollsätze
Vorzugszollsätze werden auf importierte Güter angewendet, die ursprünglich aus Ländern oder Gebieten stammen, die ein Handelsabkommen einschließlich Vorzugszollbestimmungen mit China haben. Sie sind allgemein niedriger als Meistbegünstigungszollsätze und Vertragszollsätze.
Unter dem Tarifplan 2013 werden Vorzugszollsätze auf bestimmte Güter angewendet, die aus 40 Entwicklungsländern stammen, die von den Vereinten Nationen klassifiziert werden. Diese Länder schließen z.B. Äthiopien, Ruanda und Afghanistan ein.
Allgemeine Zollsätze
Allgemeine Zollsätze gelten für importierte Güter, die aus Ländern oder Gebieten stammen, die nicht durch jegliche Abkommen oder Verträge abgedeckt sind, oder von unbekannten Herkunftsorten stammen.
Aktuelle Situation zu chinesischen Freihandelsabkommens (Free Trade Agreements – FTA)
Im Verlauf der letzten Jahre hat China aktiv Freihandelsabkommen mit zahlreichen Wirtschaftspartnern verfolgt. Bisher hat China Freihandelabkommen mit 16 Partnern, einschließlich 28 Wirtschaftsländern, darunter wurden 10 Vereinbarungen unterschrieben und 8 Vereinbarungen werden noch verhandelt. Das China-ASEAN Freihandelsabkommen ist die weltgrößte Freihandelszone bezüglich Bevölkerung und die drittgrößte bezüglich des nominal BIPs.
Unterschriebene Vereinbarungen sind:
- China-Pakistan Freihandelsabkommen
- China-Neuseeland Freihandelsabkommen
- China-Singapur Freihandelsabkommen
- China-Chile Freihandelsabkommen
- China-Peru Freihandelsabkommen
- China-Costa Rica Freihandelsabkommen
- Festland und Hongkong engere wirtschaftliche Partnerschaftsvereinbarung (Closer Economic Partnership Arrangement – CEPA)
- Festland und Macau engere wirtschaftliche Partnerschaftsvereinbarung (Closer Economic Partnership Arrangement – CEPA)
- Festland und Taiwan Rahmenverträge für Wirtschaftskooperationen
Zollkontigentsätze
Niedrigere Zollkontigentssätze gelten für Produkte, die innerhalb eines bestimmten Kontigents importiert werden. Laut dem Tarifplan für 2013, beträgt der Zollkontigentssatz für den Weizenimport innerhalb des Kontigents 1%, wesentlich niedriger als den Meistbegünstigungszollsatz von 65% und die Allgemeinen Zollsätze von 80%.
Temporäre Zölle
Gelegentlich belegt China temporäre Zölle auf bestimmte Importgüter. Um Importe zu stärken und die Binnennachfrage 2013 zu bedienen, hat China temporäre Zölle, die niedriger als die Meistbegünstigungszölle sind, auf mehr als 780 Importwaren eingeführt, einschließlich Gewürzmischungen, Herzschrittmacher, spezielles Säuglingsmilchpulver, und Mineralien wie Kaolin, Luzerne und Eiderdaunen.
Andere Zölle
Beträchtlich hohe Zölle werden als Maßnahmen bezüglich Antidumping, Antisubventionen und Schutzmaßnahmen von chinesischen Bestimmungen eingeführt. Vergeltungszölle können ebenfalls auf Waren angewendet werden, die ursprünglich aus Ländern und Regionen stammen, die Handelsvereinbarungen mit China gebrochen haben.
Ursprungsort
Um die richtigen Zölle anzuwenden, ist es zunächst notwendig den Ursprungsort der Waren festzustellen. Laut Chinas Regularien zu Ursprungsorten, in dem Fall in dem Güter komplett aus einem Land (oder Gebiet) stammen, ist das Land der Ursprungsort der Güter, aus dem z.B. geborene und gezüchtete lebende Tiere, geerntete Pflanzen und ausgegrabene Mineralien kommen.
Werden die Güter in zwei oder mehr Ländern oder Gebieten produziert, ist das Land oder das Gebiet, in dem die Waren grundlegend verändert oder vollendet werden, der Ursprungsort der Güter.
Die grundsätzliche Definition von „grundlegender Veränderung“ ist eine Veränderung in der zolltariflichen Einstufung. Zusätzlicher Standard zum gleichen Begriff schließt die Wertsteigerungsmethode ein, welches den prozentualen Mehrwert bei der Herstellung oder Verarbeitung misst, , welches wiederum nicht das Herkunftsland der Rohmaterialien ist.
Verarbeitung und Aufbereitung, mit dem Ziel Antidumping, Antisubventionen und Sicherheitsmaßnahmen zu vermeiden, werden nicht berücksichtigt.
Die Zollbehörden sind berechtigt Ursprungszertifikate anzufordern, z.B. schriftliche Dokumente, die vom exportierenden Land oder Gebiet, welches als Ursprungsort gekennzeichnet ist, ausgestellt wurden.
Zollbefreiung
Zollbefreiung beinhaltet gesetzliche Verpflichtungen, politisch-basierte Zollbefreiung (oder spezielle Tarifbefreiung), und temporäre Zollbefreiung. Einige Waren, die zollfrei unter gesetzlicher Verpflichtung sind:
- Der Zollsatz, der für eine Warensendung gezahlt werden muss, beträgt weniger als 50 RMB.
- Werbematerialien und Handelsexemplare, die keinen Handelswert haben.
Einige Güter sind zollbefreit, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Import oder Export re-exportiert oder re-importiert werden, zum Beispiel:
- Waren, die für Ausstellungen, Messen, Konferenzen oder andere ähnliche Events ausgestellt werden.
- Instrumente, Ausstattungen und Gegenstände, die für wissenschaftliche Recherchen und bildende oder medizinische Aktivitäten.
- Andere Güter, die für nicht-gewerbliche Zwecke bestimmt sind.
Weitere Zollbefreiungen beinhalten:
- Wissenschaftliche bildungsbezogenes Zubehör;
- Spezielle Produkte für Behinderte;
- Armutslindernde Versorgungsgüter und Wohltätigkeitsspenden;
- Weiterverarbeitungsprodukte; und
- Güter, die in Freihandelszonen und freien Produktionszonen gehandelt werden.
Unter besonderen Umständen, könnte der Staatsrat eine temporäre Zollbefreiung für bestimmte Produktkategorien oder Warenposten ausstellen.
Zu versteuernder Betrag für importierte Güter
Die Höhe der Importsteuern und zu entrichtenden Zölle werden auf Basis des Preises oder Werts des Importguts berechnet. Dieser Wert wird als zu versteuernder Betrag bezeichnet (Duty Paying Value – DPV). DPV wird auf Basis des abgewickelten Warenpreis festgesetzt – d.h. der aktuelle direkt oder indirekt bezahlt oder zu bezahlende Preis vom einheimischen Einkäufer beim ausländischen Verkäufer, mit bestimmten erforderlichen Anpassungen.
DPV beinhaltet transportbezogene Ausgaben und Versicherungsbeiträge der Güter, bevor sie chinesischen Boden erreichen. Andere Steuern die von den Zollbehörden einbehalten werden, sind vom DPV ausgenommen.
Die Berechnung der Importzolls und zu entrichtenden Steuern.
Importsteuern und -abgaben können berechnet werden, nachdem die DPV, die Steuern und die Tarifklasse festgelegt sind. The Formeln sind wie folgt:
Zu entrichtender Zoll = DPV × Tarifsatz
Zu entrichtender Zoll = Menge importierter Waren × Steuerbetrag pro Einheit
Zu entrichtende Steuer = DPV × Tarifsatz + Menge importierter Waren × Steuerbetrag pro Einheit
Zu entrichtende MwSt. = zusammengesetzter, steuerpflichtiger Preis × Mehrwertsteuersatz
Zusammengesetzter steuerpflichtiger Preis = DPV + Importzoll + Konsumsteuersatz; oder
Zusammengesetzter steuerpflichtiger Preis = (DPV + Importzoll)/ (1 – Konsumsteuersatz)
Konsumsteuer
Warenwertbasis:
Zu entrichtende Konsumsteuer = zusammengesetzer steuerpflichtiger Preis × Konsumsteuersatz
Zusammengesetzter steuerpflichtiger Preis = (DPV + Konsumsteuersatz)/ (1 – Konsumsteuersatz)
Mengenbasis:
Zu entrichtende Konsumsteuer = Menge zu versteuernder Güter × Steuerbetrag pro Einheit
Kombination der Formeln:
Zu entrichtende Konsumsteuer = zusammengesetzter steuerpflichtiger Preis × Konsumsteuersatz + Menge der zu versteuernden Güter × Steuerbetrag pro Einheit
Zusammengesetzter steuerpflichtiger Preis = (DPV + Importzoll + Menge der zu versteuernden Güter × Steuerbetrag pro Einheit) / (1- Konsumsteuersatz)
Importzölle und zu entrichtende Steuern sollten in RMB berechnet werden – nach dem Wechselkurs der Chinesische Zentralbank (People’s Bank of China – PBOC).
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com
Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.
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Weiterführende Lektüre (auf Englisch):
Dieser Artikel stammt aus dem China Briefing Magazine Trading with China. In diese Ausgabe konzentrieren wir uns im Detail auf den Handel mit China – ungeachtet dessen ob Ihr Unternehmen eine Präsenz im Land hat. Von besonderem Interesse für kleine und mittelständische Unternehmen, erklärt diese Ausgabe im Detail die Rahmenbedingungen für Lizenzierungen bezüglich Handel mit der bevölkerungsreichsten Nation der Erde – zusätzlich die damit einhergehenden, unvermeidlichen Steuer- , Zoll- und Verwaltungsangelegenheiten.
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